Landwirtschaftliche Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt von mehr als 10.000 m² werden nicht mehr vom Regelungshorizont der LBOAVO erfasst. Im Projekt wurde in enger Abstimmung mit der Baurechtsbehörde und der Brandschutzdienststelle ein schutzzielorientiertes Brandschutzkonzept für eine große Heulagerhalle entwickelt.